1. DEFINITIONEN, GELTUNGSBEREICH
1.1. Essence in Process / Dirk Appel, Danklstraße 12, 81371 München, Fon: +49 89 54456644, UStID-Nr. DE279196777.
1.2. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Maßgeblich ist stets die Deutsche Fassung, auch wenn wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefälligkeitshalber übersetzen.
1.4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Soweit einzelne Klauseln nicht gegenüber Verbrauchern gelten, ist dies besonders gekennzeichnet.
1.5. Von unseren Geschäftbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich oder per Email bestätigt wurden.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben in unseren Broschüren oder Flyern und unserem Internet-Portal sind freibleibend.
2.2. Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von uns Kostenvoranschläge oder Aufwandsschätzungen übermittelt werden, übernehmen wir hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
2.3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung zustande. Wir sind berechtigt, das in der Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Bei Fehlen einer schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag auch durch die widerspruchslose Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande.
2.4. Meldet sich der Kunde auf elektronischem Wege an, bestätigen wir den Zugang der Anmeldung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anmeldung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.5. Die Annahme einer Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der eigenen Leistungsfähigkeit. Der Vorbehalt entfällt, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit unserer Leistungen unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung werden wir dann unverzüglich erstatten.
2.6. Anmeldungen müssen per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung unsere schriftliche Auftragsbestätigung und Informationen über den Tagungsort (ggf. einen Weblink des Tagungshotels mit Anreiseskizze). Mit der Auftragsbestätigung wird Ihnen auch die Rechnung übersandt. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird die Buchung erst gültig und der Platz reserviert mit dem Eingang der Anzahlung in der Höhe von ca. 30% des Rechnungsbetrages auf dem Konto: Essence in Process Dirk Appel, Konto Nr. 10 121 09 63, Münchener Bank e.G., BLZ 701 900 00, IBAN DE30 7019 0000 0101 2109 63 BIC: GENODEF1M02. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Seminarbeginn fällig.
2.7. Diese Geschäftsbedingungen, insbesondere die Haftungsbeschränkungsklausel der Ziffer 8 gelten auch für ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
3. LEISTUNGSCHARAKTER
3.1. Die von uns erbrachten Leistungen richten sich nach Dienstvertragsrecht, § 611 BGB.
3.2. Wir berücksichtigen den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein bekannten Stand der Wissenschaft. Nicht zum Leistungsumfang gehört eine weitergehende Beobachtung von Entwicklungen im bzw. Erkenntnissen, die nach Leistungserbringung bekannt werden. Die Überprüfung bzw. Aktualisierung der von uns erbrachten Leistungen und Ergebnisse bedarf daher eines gesonderten Vertrages.
3.3. Vom Kunden mitgeteilte Informationen etc. dürfen wir im Rahmen unserer Arbeit als richtig unterstellen, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich Leistungsbestandteil des Vertrages ist.
3.4. Soweit unsere Leistungen in den Geschäftsräumen oder auf dem Betriebsgelände des Kunden zu erbringen sind, findet keine Eingliederung der von uns entsandten Mitarbeiter in den Geschäftsbetrieb des Kunden statt. Über die aus der Aufgabenstellung resultierenden sachlichen Anforderungen und die Ausübung des Hausrechts hinaus besteht keine unmittelbare Weisungsbefugnis des Kunden gegenüber unseren Mitarbeitern.
4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sind vom Kunden geschuldete Beträge bei Fälligkeit nicht auf einem unserer Konten eingegangen, so können wir ab Fälligkeit bis zum Zahlungszeitpunkt Vertragszinsen in Höhe von 5% per anno über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz verlangen. Etwaige weitere Rechtsfolgen und Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt.
4.2. Die Vergütung kann nach Festpreisen oder auf Zeit und Material zu unseren jeweils aktuellen Stunden- und Tagessätzen vereinbart werden. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl nach erbrachter Leistung, abgrenzbarer Teilleistung oder jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
4.3. Werden im Bestellschein oder sonstigen Vertragsunterlagen lediglich Schätzpreise für Personalleistungen auf Zeit und Materialbasis angegeben, so beruhen diese auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs, sind aber, wenn nicht andres vereinbart, unverbindlich.
4.4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. OFFENE LEHRGÄNGE, SEMINARE UND TRAININGS
5.1. Offene Lehrgänge, Seminare und Trainings sind die in unserem Seminarkalender oder in Anzeigen für jedermann buchbaren öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen. Zur effizienten Durchführung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer auf 20 begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
5.2. Bei allen Veranstaltungen, die in den Essence in Process Räumlichkeiten in München stattfinden, sind alle Arbeits- und Übungsmaterialien sowie Getränke und Gebäck in den Vormittags- und Nachmittagspausen enthalten. Mittag- und Abendessen sind nicht enthalten. Bei Veranstaltungen, die in Hotels und Seminarhäusern stattfinden, sind alle Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Teilnehmer direkt mit dem Hotel abzurechnen.
5.3. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Trainers oder einen bestimmten Ablauf des Trainings. Essence in Process setzt jedoch nur qualifizierte Personen ein und wahrt bei der Festlegung der Inhalte bzw. der fortlaufenden Anpassung während der Veranstaltung die berechtigten Interessen der Teilnehmer.
5.4. Essence in Process kann den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung sowie den Einsatz der Trainer auch nachträglich unter Wahrung der berechtigten Interessen der Teilnehmer und des Gesamtcharakters der Veranstaltung ändern, sofern die geänderte Leistung gleichwertig ist und ein wichtiger Grund vorliegt. In einem solchen Fall hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche wegen Pflichtverletzung.
5.5. Essence in Process ist darüber hinaus berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. In diesem Fall ist Essence in Process nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet.
5.6. Zahlungen sind für uns als Empfänger kostenfrei zu leisten. Dies gilt für Zahlungen aus dem Ausland vor allem dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.
5.7. Die Buchung ist nur gültig und der Platz reserviert mit dem Eingang der Anzahlung in Höhe von 30% des Rechnungsbetrages, die Sie unmittelbar nach Ihrer Anmeldung zu gesendet bekommen. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Programmbeginn fällig. Bei vorzeitigem Abbruch des Trainings von Seiten des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung.
Bei Absage vier Wochen vor Programmbeginn behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von brutto Euro 178,50 ein. Bei späterer Absage ist der Gesamtpreis der erhaltenen Rechnung fällig. Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form gültig.
5.8. Essence in Process ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.9.Essence in Process beschäftigt zur Leistungserbringung nur qualifizierte freie Mitarbeiter oder Angestellte. Weist der KUNDE die fehlende Eignung einer der vorgenannten Personen durch konkrete Tatsachen nach, so ist Essence in Process innerhalb angemessener Frist verpflichtet, diesen durch eine andere geeignete Person zu ersetzen.
6. FIRMENVERANSTALTUNGEN (GILT NICHT FÜR VERBRAUCHER)
6.1. Firmenveranstaltungen sind die individuell für einen Firmenkunden entwickelten Veranstaltungen, die in der Regel beim Kunden oder nach Absprache an einem vereinbarten Ort durchgeführt werden.
6.2. Vorvertragliche Kontaktgespräche mit dem Kunden werden nicht berechnet. Für weiterführende Beratungsgespräche, die Vorbereitung und Vorstellung von Konzepten und deren Präsentation berechnen wir, sofern wir vorab darauf hingewiesen haben, unsere aktuellen Listenpreise.
6.3. Sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere aktuellen Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4. Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisekosten, Spesen und Reisezeiten gesondert zu unseren aktuellen Listenpreisen berechnet.
6.5. Erhält Essence in Process nach der Präsentation erarbeiteter Konzepte keinen Folgeauftrag, darf der Kunde die präsentierten Materialien und Leistungen nicht weiter verwenden und hat diese zurückzugeben. Essence in Process behält sich alle Rechte hieran uneingeschränkt vor.
6.6. Sofern ein Festpreis vereinbart ist, kann der Kunde während der Veranstaltung bzw. Folge von Veranstaltungen Änderungswünsche ohne Bezug auf eine Erweiterung des Leistungsumfangs äußern. Essence in Process wird diese Wünsche nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigen.
6.7. Wünscht der Kunde eine Leistungserweiterung, wird Essence in Process ihm im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unverzüglich ein Ergänzungsangebot unterbreiten. Nimmt der Kunde dieses Angebot nicht an, wird die Veranstaltung wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt.
6.8. Nimmt der Kunde eine Leistungserweiterung in Anspruch, ohne dass zuvor eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Kalkulation des ursprünglichen Festpreises berechnete Vergütung, bei fehlender Berechnungsmöglichkeit die übliche Vergütung als geschuldet.
6.9. Von Essence in Process übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
7. MITWIRKUNG DES KUNDEN
7.1. Der Kunde wird die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen wie z.B. beheizte Räumlichkeiten, Stühle, Beleuchtung, Datensichtgeräte usw. kostenfrei zu Verfügung stellen.
7.2. Der Kunde hat uns – auch während der Durchführung des Auftrags – von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die von uns zu erbringende Leistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
7.3. Der Kunde wird einen Mitarbeiter benennen, der uns während der Durchführung der Leistung als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung steht und berechtigt ist, im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Entscheidungen zu treffen bzw., dafür Sorge zu tragen, dass solche Entscheidungen unverzüglich herbeigeführt werden.
8. HAFTUNG
8.1. Für vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an Körper und Gesundheit, den Verlust des Lebens, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Erfüllung von Garantien haften wir ohne Einschränkung. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen:
8.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und ausgebliebene Einsparung werden nicht ersetzt.
8.4. Soweit die Haftung von Essence in Process auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, auch für sonstige Schadensersatzansprüche wie z.B. wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, in Fällen der schuldhaften Schlechtleistung und der Verletzung von Nebenpflichten, sowie für Ansprüche in Fällen außervertraglicher Haftung, wie etwa bei unerlaubter Handlung.
8.5. Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes unentgeltlich Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes.
9. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE
9.1. Sämtliche Vorlagen, Arbeitsdateien und sonstige Arbeitsmittel, die von Essence in Process beigestellt werden sowie die Rechte hieran bleiben im Eigentum von Essence in Process und dürfen, soweit sie dem Kunden überlassen werden, nur während der Veranstaltungsdauer benutzt werden. Essence in Process ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung eigener Aufzeichnungen verpflichtet. Der Auftraggeber kann diese Arbeitsdateien und Vorlagen bei Bedarf gegen gesondertes Entgelt erwerben.
9.2. Soweit wir aufgrund vom Kunden beigestellter Materialien wegen einer Verletzung von Urheberechten, Marken-, Patent- oder sonstigen Rechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Kunde auf erstes Anfordern von allen geltend gemachten Ansprüchen frei.
9.3. Das weitere Vorgehen ist in einem solchen Falle mit uns abzustimmen, die Führung evtl. Rechtsstreitigkeiten ist auf unser Verlangen uns zu überlassen. Der Kunde hat uns nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung zu unterstützen.
9.4. Von allen Ansprüchen des Kunden können wir uns dadurch befreien, dass wir den Kunden entweder eine Lizenz deren Einräumung eine uns zuzurechnende Verletzungshandlung beseitigt, besorgen oder eine ihm zumutbare abweichende Lösung zur Verfügung stellen, die von dem Verletzungsvorwurf nicht erfasst wird.
10. SPEICHERUNG VON DATEN DES KUNDEN
10.1. Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten unserer Kunden werden von uns in automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.
10.2. Soweit der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder von Dritten an uns übermittel, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.
11. VERTRAULICHKEIT
11.1. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners und der einzelnen Teilnehmer Dritten gegenüber vertraulich behandeln. Hinsichtlich der einzelnen Teilnehmer gilt dieser Grundsatz auch im Verhältnis zum Auftraggeber, zu anderen Teilnehmern und zu anderen Mitarbeitern des Auftraggebers.
11.2. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
12. EIGENVERANTWORTLICHKEIT, TEILNAHMEVORBEHALT
12.1. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Falls dem Teilnehmer eine psychische und physische Disposition oder Krankheit bekannt ist, hat er dies vor Veranstaltungsbeginn Essence in Process mitzuteilen. Dies gilt vor allem für chronische Systemerkrankungen und Suchtkrankheiten.
12.2. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung trotz Abmahnung fortgesetzt wesentlich stören oder unser Ansehen beschädigen und dadurch eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich ist, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
13. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
13.1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.
13.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde oder sich aus der Natur des Schuldverhältnisses zwingend ein anderer Erfüllungsort ergibt, unser Geschäftssitz.
14. SCHRIFTFORM
14.1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Erklärungen mit rechtsgestaltender Wirkung (z.B. Kündigung, Rücktritt) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen von dem Schriftformerfordernis.
14.2. Anmeldungen und deren Bestätigungen sowie andere Mitteilungen und Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen der Parteien auszutauschen sind, können statt in schriftlicher Form auch mittels Email erfolgen. Der Kunde wird uns eine hierzu geeignete Email-Adresse benennen. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie ohne Unzustellbarkeitsmeldung an die letzte bekannte Adresse versendet werden konnte.
15. SONSTIGES
15.1. Essence in Process ist berechtigt, auf allen Unterlagen, Präsentationen und Werbemitteln auf Essence in Process hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
15.2. Wettbewerbsverbote zugunsten des Auftraggebers gehen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung ein.
16. RECHTSWAHL
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.